vom 09.12.2014 09:54:22 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 08.12.2014

1. Der Flächennutzungsplan wird zum Zwecke der Ausweisung eines Gewerbegebietes geändert. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Fl.Nrn. 986 (Teilfläche), 987 (Teilfläche), 988/2, 989 (Teilfläche) und 1004 (Teilfläche) der Gemarkung Burtenbach. Zudem wird der Bebauungsplan „Untere Breite IX“ zum Zwecke der Ausweisung eines Gewerbegebietes aufgestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Fl.Nrn. 986 (Teilfläche), 987 (Teilfläche), 988/2, 989 (Teilfläche) und 1004 (Teilfläche) der Gemarkung Burtenbach.
2. Das Ingenieurbüro Thielemann & Friderich (ITF) aus Dinkelscherben wurde gebeten, das Angebot zur Resterschließung der Industriestraße zu überarbeiten und einen Entwurf zur Planung des Anschlusses an die Ortsumgehung vorzulegen.
3. Mit dem vorgelegten Entwurf der Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Markt Burtenbach und dem Freistaat Bayern zum Bau des Hochwasserschutzes für Burtenbach und Kemnat bestand Einverständnis. Der 1. Bürgermeister wurde ermächtigt, die Vereinbarung zu gegebenem Zeitpunkt zu unterzeichnen. Die vom Wasserwirtschaftsamt vorgeschlagene Übernahme der Böschungsmahd mit Aufnehmen und Schnittgutentsorgung samt Instandhaltung der Deiche durch den Markt Burtenbach für die nächsten 100 Jahre wurde grundsätzlich abgelehnt.
4. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen des Marktes Burtenbach (Friedhofsgebührensatzung) wurde in der vorliegenden Form mit Wirkung zum 01.01.2015 beschlossen (siehe Anhang).
5. Zur Verfülltektur zum Trockenabbau mit Wiederverfüllung auf Fl.Nr. 3581 der Gemarkung Burtenbach wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
6. Der Marktgemeinderat nahm das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das GEW zur Kenntnis.
7. Die Anschaffung von Vereinsjacken der Lausbuaba Burtenbach e.V. wird mit einem Betrag von 321,20 € bezuschusst.
8. Die Anschaffung von Notenmappen und Schals des Gesangvereins Burtenbach e.V. wird mit einem Betrag von 80,93 € bezuschusst.
9. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer im Jahr
2015 wurden auf 300 % festgesetzt.